Harntung
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Restaurantrechnung teilen, wenn alle anders bestellen
Die fairste Art, eine Restaurantrechnung aufzuteilen, wenn alle etwas anderes bestellt haben, ist, jedes Gericht der Person zuzuordnen, die es tatsächlich hatte – statt die gesamte Rechnung gleichmäßig zu teilen. Geteilte Gerichte werden nur unter denen aufgeteilt, die davon gegessen haben, und Servicegebühr oder Steuern werden anteilig auf den Anteil jeder Person berechnet.
Das Problem mit dem gleichmäßigen Teilen
Gleichmäßig zu teilen geht schnell, ergibt aber nur Sinn, wenn alle ungefähr gleich viel bestellt haben. Sobald eine Person Vorspeise, Hauptgang und einen Cocktail nimmt und eine andere nur einen kleinen Salat, verschiebt das gleichmäßige Teilen die Kosten stillschweigend von der großen Bestellung zur kleinen.
Das ist eine typische, leise Reibung beim Essen in der Gruppe: Niemand möchte derjenige sein, der das Thema Geld anschneidet, also schluckt man die kleinen, aber regelmäßigen Mehrkosten einfach.
Den Beleg lesen und Positionen zuordnen
Beginne beim detaillierten Beleg, nicht beim Gesamtbetrag. Jede Zeile – ein Gericht, ein Getränk, eine Vorspeise – wird der Person oder den Personen zugeordnet, die sie hatten. Auf den meisten Belegen sind die Positionen ohnehin sauber aufgeschlüsselt, damit geht das schnell von der Hand.
Ein Foto oder ein Scan des Belegs erspart das Abtippen jeder einzelnen Zeile – besonders an einem Tisch mit sechs oder mehr Personen, wo sich beim manuellen Eintippen die Fehler einschleichen.
Geteilte Gerichte und Vorspeisen richtig umlegen
Geteilte Positionen müssen nicht auf den ganzen Tisch umgelegt werden, sondern nur auf die Leute, die tatsächlich mitgegessen haben. Wenn vier von sechs Personen sich eine Vorspeise geteilt haben, sollten auch nur diese vier die Kosten tragen – bei den anderen beiden sollte der Posten gar nicht erst auftauchen.
Genau hier spielt die Aufteilung nach Positionen ihre Stärke aus: Sie löst den sehr häufigen Fall 'das haben ein paar von uns geteilt, andere nicht' korrekt auf.
Die Servicegebühr korrekt umlegen
Die Servicegebühr im Restaurant (häufig 10 %) sollte anteilig auf den Speisenanteil jeder Person berechnet und nicht gleichmäßig pro Kopf geteilt werden. Wer für 70 € bestellt hat, trägt einen größeren Teil der Servicegebühr als jemand, der für 15 € bestellt hat.
Für die Steuer gilt dieselbe Logik: Sie ist ein Prozentsatz dessen, was jede Person tatsächlich ausgegeben hat, und kein Pauschalbetrag geteilt durch die Anzahl der Köpfe.
FAQ
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